Entscheidung ist gefallen
Die Entscheidung zum Umbau der Heeper Straße ist gefallen. Der Stadtentwicklungsausschuss (SteA) hat in der Novembersitzung beschlossen, die Planung auf der Basis der Machbarkeitsstudie fortzusetzen.
Die Entscheidung zum Umbau der Heeper Straße ist gefallen. Der Stadtentwicklungsausschuss (SteA) hat in der Novembersitzung beschlossen, die Planung auf der Basis der Machbarkeitsstudie fortzusetzen.
Im 4. Quartal 2023 werden die politischen Gremien über die Weiterführung der Planung entscheiden. Empfohlen wird, die Querschnittsaufteilung gemäß Variante 3 weiterzuverfolgen.
Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Büros Bockermann Fritze, Enger für das Projekt Heeper Straße (Teutoburger Straße bis Am Venn) ist fertiggestellt und steht hier zum Download
Das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld plant den Vollausbau der Heeper Straße auf einem ca. 2,6 km langen Teilstück zwischen Teutoburger Straße und der Straße Am Venn. Der Verkehrsraum soll neu und zeitgemäß aufgeteilt werden. Es ist vorgesehen, attraktive Fuß- und Radverkehrsanlagen sowie moderne Anlagen des ÖPNV zu schaffen.
Im Zuge der Neugestaltung des Straßenraums wird eine Sanierung und Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Abschnitt Huberstraße – Am Venn durch den Geschäftsbereich Stadtentwässerung des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld (UWB) erfolgen. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten werden als Gemeinschaftsmaßnahme von Umweltbetrieb und Amt für Verkehr realisiert.
Bereits im Jahr 2017 hatte das Amt für Verkehr eine Vorplanung erarbeitet und diese 2018/2019 zu Beratungen in die politischen Gremien eingebracht. Im März 2019 wurden die Planungen, getrennt für die Abschnitte Teutoburger Straße – Trachtenweg und Trachtenweg – Am Venn, in zwei Bürgerinformations-veranstaltungen vorgestellt.
In den politischen Beratungen zeigte sich, dass die erarbeitete Planung den zwischenzeitlich von den politischen Gremien verabschiedeten Leitzielen für die Mobilität in Bielefeld nicht (mehr) entsprach. Die Mobilitätsstrategie Bielefeld sieht u. a. vor, den Umweltverbund in einem vernetzten Verkehrssystem zu stärken und damit Stadt- und Straßenräume lebenswert zu gestalten. Der Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen soll bis 2030 auf 75 Prozent gesteigert werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss als zuständiger Fachausschuss des Rates der Stadt Bielefeld beschloss daher am 5. Mai 2020 eine Neuausrichtung der Planung für die Heeper Straße. Die Planung soll nun auf der Basis des nachfolgenden Regelquerschnittes erfolgen (siehe Grafik).
Die Stadt Bielefeld hat gemeinsam mit Anwohner*innen, Grundstückeigentümer*innen und Interessengruppen (Handelsverband, Seniorenrat, Industrie- und Handelskammer, Fridays for Future u. a.) Lösungen für Engstellen, Bushaltestellen und Querungsstellen erarbeitet.
Die Ergebnisse der Workshops und der Online-Beteiligung werden für die weitere Planung berücksichtigt, sofern diese umsetzbar sind.
Über die aktuellen Planungsstände und das weitere Vorgehen werden wir fortlaufend hier auf der Website informieren.
In Weiterführung des Grünzuggehweges wurde die Schaffung einer barrierefreien Querungsstelle angeregt.
Wegen hoher Schüler-Frequenzen sind Doppelhaltestellen in beiden Fahrtrichtungen (stadteinwärts- und stadtauswärts) geplant, damit sich jeweils 2 Busse hintereinander am Fahrbahnrand aufstellen können. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde gewünscht.
Das Gebäude mit der Hausnummer 109 ragt ca. 4,00 m in den Straßenraum. Deshalb steht hier nur eine überplanbare Breite von 15,00 m zur Verfügung. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde gewünscht.
An dieser Stelle werden gegenüberliegende Haltestellen in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts- und stadtauswärts) geplant. Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit soll angeboten werden.
In diesem Bereich gibt es aufgrund der vielen Geschäfte und der geplanten Bushaltestelle einen erhöhten Bedarf zur Querung der Straße. Eine Querungsstelle mit einer Mindestbreite von 2,50 m soll in Höhe Haus-Nr. 172 angeboten werden. Die derzeitige Geschwindigkeit von 30 km/h soll beibehalten und eine Ausweisung als Tempo-30-Zone geprüft werden.
Nachfolgende Varianten beschreiben die Planungsmöglichkeiten in Höhe des Ärztehauses/Apotheke (Hausnummer 189). Um eine zukunftsfähige Mobilität sicherzustellen gilt es, eine Vielzahl planerischer Anforderungen zu berücksichtigen: Parken, Stadtgrün, Aufenthaltsqualität, Fuß- und Radverkehr,
Lieferverkehr, Barrierefreiheit.
In diesem Abschnitt gibt es laut Aussagen der Anwohner*innen einen erhöhten Parkbedarf insbesondere in den Abendstunden. Wünschenswert wären sowohl die Schaffung möglichst vieler Stellplätze als auch weiterer Grünflächen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung könnte unverändert bei 50 km/h liegen.
Norbert Löhr
Verkehrswegeplaner
0521 51-6727
norbert.loehr@bielefeld.de