Amt für Verkehr | 660.2
Abteilung Mobilitätsplanung
660.22 Team Operative Verkehrswegeplanung
Projektmanagement
Norbert Löhr
Verkehrswegeplaner
0521 51-6727
norbert.loehr@bielefeld.de
Variante 1
Für den Begegnungsfall Bus/Bus sind nach Regelwerk notwendige Fahrstreifenbreiten von 3,25 m einzuhalten. Damit stehen beidseitig Restbreiten für den Rad- und Fußverkehr von 4,25 m zur Verfügung. In diesem Bereich muss der Gehweg auf 1,75 m eingeengt werden, da ein Sicherheitsstreifen von mindestens 50 cm zwischen dem Fahrbahnrand und dem Radweg zu berücksichtigen ist. Die Regelbreite für den Bewegungsraum des Fußgängerverkehrs (2 Personen nebeneinander) ist damit leicht unterschritten.
Variante 2
Für den Begegnungsfall Bus/Bus sind nach Regelwerk notwendige Fahrstreifenbreiten von 3,25 m einzuhalten. Der Gehweg hat durchgängig eine Regelbreite von 2,00 m. In diesem Bereich muss der Radweg auf 1,75 m eingeengt werden, da ein Sicherheitsstreifen von mindestens 50 cm zwischen dem Fahrbahnrand und dem Radweg zu berücksichtigen ist. Die Regelbreite für den Verkehrsraum des Radverkehrs (Einrichtungsradverkehr) wird damit hier unterschritten.
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Norbert Löhr
Verkehrswegeplaner
0521 51-6727
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